Entgeltanträge rechtzeitig stellen mit einem einfachen Kalendertrick Mit drei Monaten Vorlauf zum Entgelt und einem klaren Plan für den Schiedsstellenantrag, falls es nötig wird
Wer teilstationäre oder stationäre Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringt, kennt das Thema Leistungsentgeltvereinbarung nur zu gut. Der Antrag kommt zu spät, die Frist ist nicht gewahrt, und am Ende steht die Frage im Raum, ob überhaupt ein rückwirkender Anspruch besteht. Dabei lässt sich das mit einem einzigen, simplen Trick verhindern.
