Gesetzliche Krankenversicherung Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen
Gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen. Selbständige, die wenig verdienen, müssen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen. Auch die individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen sollen nun zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden. Dieser Sachverhalt ist entgeltrelevant. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den 06.06.2018 den Entwurf des Gesetzes…
