Betriebserlaubnis regelt nur die Mindestvoraussetzungen für den Betrieb einer Einrichtung Jugendhilfe-Schiedsurteil aus Bayern aus dem Jahre 2018
Betriebserlaubnis regelt nur die Mindestvoraussetzungen für den Betrieb einer Einrichtung. In dem im letzten Blogpost beschriebenen Schiedsurteil aus Bayern (Jugendhilfe § 78 g SGB VIII bei der Regierung von Niederbayern) bin ich soeben auf einen weiteren wichtigen Aspekt gestoßen. So vertritt die Schiedsstelle die Auffassung, dass eine Betriebserlaubnis nur die Mindestvoraussetzungen für den Betrieb einer Einrichtung…
