Schlappe für die Stadt Hamburg
Verwaltungsgericht Hamburg untersagt die Pauschalfinanzierung von rechtsanspruchsgebundenen Einzelfallhilfen in der Kinder- und Jugendhilfe. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem soeben veröffentlichten Urteil Urteil (VG Hamburg, Urteil vom 10.12.2015, Az. 13 K 1532/12) das von der Stadt Hamburg seit mehreren Jahren praktizierte Zuwendungsfinanzierungsmodell einer sozialraumorientierten Steuerung von ambulanten Hilfen in der Jugendhilfe untersagt. Das Urteil hat…
