Das betriebserlaubnisrelevante Kriterium der Zuverlässigkeit des Trägers Handlungsnotwendigkeiten aufgrund gesetzlicher Neuregelungen (KJSG)
In § 45a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 SGB VIII-E wird das Kriterium der Zuverlässigkeit des Trägers eingeführt. Somit wird zukünftig im Rahmen der Prüfung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis die Eignung des Trägers auch im Sinne seiner Zuverlässigkeit ausdrücklich als Kriterium unter die Lupe genommen. Die Bundesregierung begründet diese neue Anforderung wie folgt: „Hierdurch…
