Gewährung von Hilfe für junge Volljährige über das 21. Lebensjahr hinaus
Der PFAD-Bundesverband teilte mit, dass das Berliner Verwaltungsgericht ein Berliner Bezirksamt (Jugendamt), verpflichtet hat, weiterhin Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII in Form der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII zu gewähren. Für die Gewährung der Hilfe für junge Volljährige genügt es, dass die Hilfe eine erkennbare Verbesserung der Persönlichkeitsentwicklung und Fähigkeit zur…
