Überörtliche Sozialhilfeträger nicht zuständig für Entgeltverhandlungen Nicht der überörtliche, sondern der örtliche Sozialleistungsträger soll laut Sozialgericht zuständig sein
Überörtliche Sozialhilfeträger sind nicht zuständig für Entgeltverhandlungen. Nicht der überörtliche, sondern der örtliche Sozialleistungsträger soll laut Sozialgericht zuständig sein. Das gilt auch für Investitionsanträge. Das ist doch mal ein wirklich dickes Ding für die Eingliederungshilfe. Ein neues Urteil des Bundessozialgerichtes stellt fest: keine Zuständigkeit der überörtlichen Träger (z.B. Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LVR, etc.) für den Abschluss von…
