Pauschale für Sonderaufwendungen im Einzelfall (Jugendhilfe Niedersachsen) Was Einrichtungen über die neue Regelung wissen müssen
Der Landesrahmenvertrag nach § 78 f SGB VIIII in Niedersachsen enthält seit vielen Jahren eine pauschale Regelung für Sonderaufwendungen im Einzelfall. Die Pauschale für Sonderaufwendungen im Einzelfall soll den Verwaltungsaufwand in der Kinder- und Jugendhilfe reduzieren und gleichzeitig sicherstellen, dass alle jungen Menschen vergleichbare finanzielle Unterstützung für bestimmte Anlässe erhalten. Anstatt für jede Klassenfahrt, jedes…
