Einseitige Vertragskündigung: Chaos in der Behindertenhilfe vorprogrammiert? Ungewisse Zukunft für Hilfsangebote und Inklusionsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt
Das Sozialministerium von Sachsen-Anhalt plant, den Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX einseitig zu kündigen. Dieser Vertrag regelt insbesondere die Finanzierung von Hilfen für Menschen mit Behinderungen, darunter Behindertenwerkstätten, integrative Kindertageseinrichtungen und Wohnangebote. Die Kündigung bedeutet, dass diese strukturellen Regelungen aufgelöst und die Zukunft der betroffenen Menschen und der Einrichtungen, die sie unterstützen, auf unsicheren…
