Wohnunterbringung von jungen Volljährigen nach §13 (3) SGB VIII Verwaltungsgericht entscheidet gegen Jugendamt
Das Verwaltungsgericht München hat ein Jugendamt verpflichtet, einem jungen Volljährigen betreutes Jugendwohnen nach § 13 (3) SGB VIII zu bewilligen. Der Antragsgteller, ein junger volljähriger Asylsuchender, hatte während seines Aufenhalts im Jugendwohnen erfolgreich den Hauptschulabschluss erreicht. Er wollte im Jugendwohnen verbleiben und strebte die mittlere Reife an. Das zuständige Jugendamt jedoch wollte den jungen Mann…
