Schiedsstelle äußert sich zum Servicecenter Jugendhilfe beim LWL
Nach Auffassung der Schiedsstelle Jugendhilfe in Westfalen kann ein Öffentlicher Träger die Verhandlung mit einem Anbieter nicht ablehnen und auf einen anderen Verhandlungspartner verweisen. Der nun vorliegende Schiedsspruch vom 06. Oktober 2008 stellt klar, dass ein Jugendamt sich am Aushandlungsprozess mit dem Anbieter zu beteiligen hat. Die Bestätigung des Verhandlungsergebnisses per Unterschrift reicht nicht aus. Das…
