Vorsicht bei Umfragen öffentlicher Träger Keine Verpflichtung zur Teilnahme
Immer wieder fordern öffentliche Träger der Eingliederungshilfe Leistungserbringer auf, sich an Umfragen zu beteiligen. Bekannt sind beispielsweise Erhebungen zur Belegung und Auslastung besonderer Wohnformen oder zur Erfassung von Fahrzeiten im aufsuchenden Bereich des Selbständigen Wohnens. Für diese Umfragen gibt es häufig keine gesetzliche Grundlage, die Leistungserbringer zur Teilnahme verpflichtet. Dennoch entsteht in der Praxis häufig…
