Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Seit dem 01. Oktober 2008 können Gründerinnen und Gründer, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten einen erheblichen Zuschuss für Beratungsleistungen bekommen. Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. 90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro…
