Endlich! Bekleidungsgeld für Kinder und Jugendliche wird nach fast 20 Jahren in NRW angepasst Angleichung der Bekleidungspauschale gem. den Vorgaben des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ab dem 01.01.2023
Die LAGÖF empfiehlt eine Angleichung der Bekleidungspauschale gem. den Vorgaben des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ab dem 01.01.2023 vorzunehmen. Auf dieser Basis sollen die drei Altersstufen des Regelbedarfsermittlungsgesetzes zugrunde gelegt werden. Zudem ist auch eine Dynamisierung der Mittel vorgesehen. Die Geschäftsstelle empfiehlt – wie die beiden anderen kommunalen Spitzenverbände aus NRW – eine Umsetzung des LAGÖF-Beschlusses.
Wir empfehlen Ihnen die erhöhte Bekleidungspauschale gem. des anliegenden Beschlusses ab dem 01.01.2023 zu nutzen.
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