Privat-Gewerbliche Träger haben keinen Anspruch auf Anerkennung als Freie Träger der Jugendhilfe
§ 75 SGB VIII – OVG Hamburg bestätigt Nichtanerkennung eines privat-gewerblichen Trägers. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil (Aktenzeichen 4 Bf 104/06) entschieden, dass privat-gewerbliche Träger keinen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII haben. Dieses oberinstanzliche Urteil ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil neben öffentlichen Fördermittelgebern (Kommunen,…
